Betroffenenrechte gemäß DSGVO

Die DSGVO stärkt und vereinheitlicht den Datenschutz für Individuen innerhalb der Europäischen Union (EU) und gibt den Betroffenen eine Reihe von Rechten bezüglich ihrer personenbezogenen Daten.

1. Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

Betroffene Personen haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; wo das der Fall ist, haben sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitere Informationen wie die Verarbeitungszwecke, die Kategorien verarbeiteter personenbezogener Daten und die Empfänger oder Kategorien von Empfängern.

Umsetzung:

  • Schaffung eines transparenten Verfahrens, mit dem Betroffene Auskunftsanfragen stellen können.
  • Sicherstellen, dass Anfragen ohne unnötige Verzögerung und in jedem Fall innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage beantwortet werden.

2. Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO

Betroffene haben das Recht, die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Zudem haben sie das Recht, unvollständige personenbezogene Daten — unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung — vervollständigen zu lassen.

Umsetzung:

  • Ermöglichung der Aktualisierung der Daten durch die Betroffenen selbst oder durch die Bereitstellung eines Antragsformulars für die Datenberichtigung.
  • Regelmäßige Überprüfung der Daten auf ihre Genauigkeit und Aktualität.

3. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Artikel 17 DSGVO)

Dieses Recht ermöglicht es den Betroffenen, unter bestimmten Umständen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, beispielsweise wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind oder die Einwilligung zurückgezogen wurde und es an einer anderen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt.

Umsetzung:

  • Implementierung effektiver Verfahren zur Löschung oder Anonymisierung der Daten von Betroffenen auf Anfrage.
  • Überprüfung und Anpassung interner Richtlinien, um eine zeitnahe Löschung zu gewährleisten.

4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Betroffene haben unter bestimmten Bedingungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten zu erwirken. Dies kann der Fall sein, wenn die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist.

Umsetzung:

  • Entwicklung eines Systems zur Markierung der Daten, um ihre weitere Verarbeitung einzuschränken, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass sie nicht ohne die Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet werden.

5. Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)

Dieses Recht ermöglicht es Personen, ihre Daten in einem strukturierten, allgemein verwendeten und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln.

Umsetzung:

  • Sicherstellung, dass Daten auf Anfrage in einem geeigneten Format bereitgestellt werden können, das die Übertragung an einen anderen Verantwortlichen erleichtert.

6. Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO)

Betroffene haben das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, insbesondere wenn diese für Direktmarketingzwecke oder auf der Grundlage einer Aufgabenwahrnehmung im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.

Umsetzung:

  • Etablierung eines Mechanismus, mit dem Betroffene leicht Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten einlegen können.
  • Gewährleistung, dass nach einem Widerspruch die Verarbeitung der Daten zu diesen Zwecken eingestellt wird, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor.

7. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO)

Betroffene haben das Recht, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, einzulegen, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Umsetzung:

  • Informieren der Betroffenen über ihr Recht, Beschwerden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde im Falle von Untersuchungen oder Anfragen.

Die effektive Umsetzung dieser Rechte erfordert nicht nur die Entwicklung interner Richtlinien und Verfahren, sondern auch die Schulung der Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass sie die Anfragen der Betroffenen korrekt und rechtzeitig bearbeiten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:

https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/einwilligung.pdf